Man muss die AfD nicht feiern, um zu merken: Das hier hat mit einem fairen politischen Spiel nichts mehr zu tun. Der Verfassungsschutz hat die Partei offiziell als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft – und stützt sich dabei auf ein sogenanntes Gutachten, das lange Zeit niemand sehen durfte. Nicht mal die Partei selbst. Neutral? Nicht mal ansatzweise.
Offiziell geheim – aber zufällig tauchten dann Auszüge in den üblichen systemtreuen Medien auf. Kurz danach war das gesamte Ding geleakt. Schon praktisch, wenn man sich die öffentliche Diskussion so bauen kann, wie’s gerade passt. Öffentlich verschlossen, aber politisch offen wie ein Scheunentor – für die richtige Seite.
Und was steht drin? Wenig Konkretes, viel Konstruktion. Denn das ganze Gutachten dreht sich um ein juristisches Wackelwort: „Verdichtung zur Gewissheit“. Klingt seriös, ist aber ein rhetorischer Taschenspielertrick. Frei nach dem Motto: Wir haben keine Beweise, aber viel Meinung. Und wenn wir genug Einzelzitate sammeln, wird schon irgendwas hängen bleiben.
Verdichtung zur Gewissheit? Gilt nur für ein paar Themen – den Rest spart man sich
Laut dem Leak hat die „Verdichtung“ genau vier Bereiche getroffen:
- Der ethnisch-abstammungsmäßige Volksbegriff: Ein Begriff, der klingt, als wär er direkt aus einem Soziologie-Seminar geklaut. Und weil er schwammig genug ist, kann man alles reinpacken, was einem nicht passt.
- Fremdenfeindlichkeit: Wird direkt mit dem ersten Punkt verknüpft, sodass aus jeder Migrationskritik eine verfassungsfeindliche Haltung wird. Cleveres Framing.
- Islamfeindlichkeit: Gleich nochmal ein Unterpunkt hinterher – dabei äußert sich die AfD zu religiösem Einfluss auf Politik, nicht zu Muslimen als Menschen.
- Kontakte zu rechten Gruppen: Ja, die gibt’s. Aber auch hier: nicht verboten, nicht verboten – aber offenbar verfassungsfeindlich, wenn’s der AfD nützt.
Der Rest? Rutscht durch. Keine Verdichtung bei Angriffen aufs Demokratieprinzip. Kein klares Muster beim Rechtsstaatsprinzip. Kein offener Antisemitismus. Keine programmatische NS-Nähe.
Wenn das alles reicht, um eine „gesicherte rechtsextreme Bestrebung“ zu konstruieren, dann müsste man – ganz ehrlich – eigentlich jeden in diesem Land überwachen, der mal einen Witz reißt, eine unbequeme Meinung äußert oder das falsche Meme teilt.
Ach Moment… tut man ja schon.
Danke, Netzwerkdurchsetzungsgesetz – und Grüße an alle, die Meinung mit Meldepflicht verwechseln.
Der Gummiparagraf als Hebel linker Diskurspolitik
Kern des ganzen Konstrukts ist § 3 Abs. 1 des Bundesverfassungsschutzgesetzes. Da reicht schon ein „tatsächlicher Anhaltspunkt“, um loszulegen. Was das heißt? Zitat, Meme, Tweet, Interviewaussage – wenn man will, ist alles verwertbar. Und wenn man noch mehr will, kommt die „Verdichtung zur Gewissheit“ ins Spiel. Das ist der Moment, wo man aus Meinung eine Gefahr macht.
Genau deshalb funktioniert das auch so gut im linken Milieu. Begriffe wie „Menschenfeindlichkeit“, „toxische Narrative“ oder „völkischer Diskursraum“ sind bewusst dehnbar. Man kann sie jedem umhängen, der nicht mitspielt. Wer fragt, warum Migration begrenzt werden soll, hat schon verloren – zumindest im Gutachtenstil.
Und was macht der Staat jetzt?
Der zieht sich zurück. Nach rechtlichem Gegenwind hat der Verfassungsschutz ganz leise die eigene Pressemitteilung gelöscht und erklärt, man werde die AfD erstmal nicht mehr so nennen – „gesichert rechtsextremistisch“. Man wartet das Urteil ab. Klingt plötzlich ziemlich vorsichtig. Vielleicht, weil man selbst merkt, dass das alles auf tönernen Füßen steht?
Wer nicht mitmacht, wird markiert
Es geht hier nicht nur um die AfD. Es geht darum, wie in Deutschland mit Opposition umgegangen wird. Nicht mit Debatte, sondern mit Beobachtung. Nicht mit Argumenten, sondern mit Stempeln. Das Gutachten ist kein Werkzeug der Demokratie – es ist ihre politische Waffe. Und wer glaubt, das sei ein Einzelfall, hat den Trend nicht verstanden.
Heute trifft es eine Partei. Morgen vielleicht dich.
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